Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen in den Tagungshäusern der Diözese Würzburg
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Veranstaltungs- und Übernachtungsräumen der Jugend- und Tagungshäuser (nachfolgend auch nur „Tagungshäuser der Diözese Würzburg“ genannt), der Diözese Würzburg KdöR (nachfolgend „Diözese“ oder auch „Bistum“ genannt), welche mit Nutzern aller Art (nachfolgend auch „Kunde/-n“ oder „Besteller“ genannt) zur Durchführung von Veranstaltungen, Seminaren und Tagungen bzw. zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, dass das Bistum vorher ausdrücklich zugestimmt hätte.
2. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind grundsätzlich die Diözese – auch wenn von Tagungshäusern der Diözese die Rede ist – und der Kunde . Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Antrags des Kunden durch die Tagungshäuser für die Diözese Würzburg zustande. Ist der Kunde nicht der Besteller selbst, bzw. wird vom Besteller ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Besteller zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen.
2.2 Die Diözese Würzburg haftet für von deren Tagungshäusern zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter- hin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Tagungshäuser der Diözese Würzburg beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Tagungshäuser der Diözese Würzburg beruhen. Einer Pflichtverletzung der Tagungshäuser der Diözese Würzburg steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Haftet das Bistum für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise ein- tretenden Schaden begrenzt. Das Bistum haftet in diesem Fall insbesondere nicht für das Ausbleiben eines Erfolgs, entgangenen Gewinn oder sonstige nicht vorhersehbare mittelbare Folgeschäden. Haftet das Bistum für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung des Diözese auf den typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden je Schadensfall begrenzt.
2.3 Alle Ansprüche gegen die Diözese verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in drei Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Tagungshäuser der Diözese Würzburg beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Die Tagungshäuser der Diözese Würzburg sind verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von den Tagungshäusern der Diözese Würzburg zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise der Tagungshäuser der Diözese Würzburg zu zahlen . Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Tagungshäuser der Diözese Würzburg beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von den Tagungshäusern der Diözese Würzburg verauslagt werden . Dies gilt auch für vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der Tagungshäuser der Diözese Würzburg an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben . Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst und gehen zulasten des Kunden. Das Tagungshaus ist zu einer Preisanpassung berechtigt, wenn die Leistung später als vier Monate nach Vertragsabschluss zu erbringen ist und sich in der Zwischenzeit Kosten für das Tagungshaus um mehr als 3 % erhöht haben. Der Kunde ist berechtigt, aufgrund der Preisanpassung den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Preiserhöhung schriftlich zu kündigen.
3.4 Rechnungen der Tagungshäuser der Diözese Würzburg ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Tagungshäuser der Diözese Würzburg können die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug sind die Tagungshäuser der Diözese Würzburg berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Ein negativer Basiszinssatz wird mit „0“ bewertet. Den Tagungshäusern der Diözese Würzburg bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.5 Die Tagungshäuser der Diözese Würzburg sind berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung, die Zahlungstermine und sonstige Bedingungen, wie z. B. nicht erstattungsfähige Anzahlungen, können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, sind die Tagungshäuser der Diözese Würzburg berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Tagungshäuser der Diözese Würzburg aufrechnen oder verrechnen.
3.8 Für die nachträgliche Änderung von bereits vereinbarungsgemäß erstellten Abrechnungen auf Wunsch des Kunden berechnen wir eine Aufwandspauschale von 10,00 Euro.
4. Rücktritt des Kunden
(Abbestellung, Stornierung, No Show), Reduzierung der Leistungen
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit den Tagungshäusern der Diözese Würzburg geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktritts- recht besteht oder wenn die Tagungshäuser der Diözese Würzburg der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmen . Die Vereinbarung eines Rücktritts- rechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung hat jeweils in Textform zu erfolgen.
4.2 Sofern zwischen der Diözese und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Tagungshäuser der Diözese Würzburg auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber den Tagungshäusern der Diözese Würzburg ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, und stimmen die Tagungshäuser der Diözese Würzburg einer Vertragsaufhebung nicht zu, behalten die Tagungshäuser der Diözese Würzburg den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Tagungshäuser der Diözese Würzburg haben die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume so- wie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß der Ziffer 4.4 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Den Tagungshäusern der Diözese Würzburg steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Vom Besteller bei Abbestellung/Reduzierung der Leistungen zu tragende Kosten:
• Bis 43 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin kann der Kunde kosten- frei stornieren,
• Abbestellung/Reduzierung – 42 bis 29 Kalendertage vor der Veranstaltung: Berechnung von 20 % der gebuchten Leistungen
• Abbestellung/Reduzierung – 28 bis 22 Kalendertage vor der Veranstaltung: Berechnung von 30 % der gebuchten Leistungen
• Abbestellung/Reduzierung – 21 bis 15 Kalendertage vor der Veranstaltung: Berechnung von 50 % der gebuchten Leistungen
• Abbestellung/Reduzierung – 14 bis 5 Kalendertage vor der Veranstaltung: Berechnung von 75 % der gebuchten Leistungen
• Abbestellung/Reduzierung – ab 4 Kalendertage vor der Veranstaltung: Berechnung von 90 % der gebuchten Leistungen
Bei einer Abbestellung/Reduzierung der gebuchten Teilnehmer und Leistungen gelten die gleichen Fristen wie bei Stornierung . Unter Abbestellung ist z.B. die Nichtinanspruchnahme von Mahlzeiten zu verstehen; unter Reduzierung ist z. B. eine Reduzierung der Teilnehmerzahl zu verstehen.
Für nicht eingenommene Speisen gibt es keine Rückerstattung . Alle bestellten Mahlzeiten werden anhand der Teilnehmerzahl voll berechnet . Diese Regelung gilt auch, wenn am An- oder Abreisetag eine vereinbarte Mahlzeit nicht eingenommen wird.
5. Rücktritt der Tagungshäuser der Diözese Würzburg
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, sind die Tagungshäuser der Diözese Würzburg in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Tagungshäuser der Diözese Würzburg mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von den Tagungshäusern der Diözese Würzburg gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so sind die Tagungshäuser der Diözese Würzburg ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner sind die Tagungshäuser der Diözese Würzburg berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
• höhere Gewalt oder andere von den Tagungshäusern der Diözese Würzburg nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Zu vorgenannten Umständen gehören insbesondere auch zwingende Vorgaben des Infektionsschutzes sowie alle in diesem Zusammen- hang erlassenen behördlichen Auflagen,
• Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wer- den: wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein,
• die Tagungshäuser der Diözese Würzburg begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Diözese bzw. der Tagungshäuser der Diözese Würzburg in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Tagungshäuser der Diözese Würzburg zuzurechnen ist,
• der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.
5.4 Der berechtigte Rücktritt der Tagungshäuser der Diözese Würzburg begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Ergänzende Bestimmungen für die Überlassung von Räumen für Veranstaltungen
6. Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit
6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss den Tagungshäusern der Diözese Würzburg spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung der Tagungshäuser der Diözese Würzburg, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % ist den Tagungshäusern der Diözese Würzburg frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen . Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95 % der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % sind die Tagungshäuser der Diözese Würzburg berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, und stimmen die Tagungshäuser der Diözese Würzburg diesen Abweichungen zu, so können die Tagungshäuser der Diözese Würzburg die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die Tagungshäuser der Diözese Würzburg trifft ein Verschulden.
6.5 Der Kunde stellt den Tagungshäusern der Diözese Würzburg spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Liste sämtlicher Teilnehmer sowie ein Programm der Veranstaltung in Textform zur Verfügung.
6.6 Die Tagungshäuser der Diözese Würzburg behalten sich die Entscheidung über die Zuweisung der Räume entsprechend der Teilnehmerzahl vor. Sollten bestimmte Räume nicht zur Verfügung stehen, sind die Tagungshäuser der Diözese Würzburg berechtigt, gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, zur Verfügung zu stellen.
7. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit den Tagungshäusern der Diözese Würzburg. In diesen Fällen kann ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet werden. Bei mitgebrachten Speisen behalten sich die Tagungshäuser der Diözese Würzburg vor, Proben von diesen einzubehalten.
8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
8.1 Soweit die Tagungshäuser der Diözese Würzburg für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handeln sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Tagungshäuser der Diözese Würzburg von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Tagungshäuser der Diözese Würzburg bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Tagungshäuser der Diözese Würzburg gehen zulasten des Kunden, soweit die Tagungshäuser der Diözese Würzburg diese nicht zu vertreten haben . Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen die Tagungshäuser der Diözese Würzburg pauschal er- fassen und berechnen.
8.3 Störungen an von den Tagungshäusern der Diözese Würzburg zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt . Der vereinbarte Preis kann nicht gemindert werden.
9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. in den Tagungshäusern der Diözese Würzburg. Ziffer 2.2 gilt hier analog.
9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Tagungshäuser der Diözese Würzburg sind berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so sind die Tagungshäuser der Diözese Würzburg berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen . Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und die Anbringung von Gegenständen vorher mit den Tagungshäusern der Diözese Würzburg abzustimmen.
9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, dürfen die Tagungshäuser der Diözese Würzburg die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, können die Tagungshäuser der Diözese Würzburg für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
10. Haftung des Kunden für Schäden
10.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
10.2 Insbesondere auch in Bezug auf die Haftung des Kunden für Schäden kann die Diözese die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
Ergänzende Bestimmungen für die Überlassung von Räumen für Beherbergungszwecke
11. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
11.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Tagungsräume, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
12. Haftung der Tagungshäuser der Diözese Würzburg
12.1 Hinsichtlich eingebrachter Sachen gelten die Bestimmungen aus Ziffer 2.2 analog. Die Diözese übernimmt im Übrigen keinerlei Haftung für in den Zim- mern aufbewahrte Wertgegenstände.
12.2 Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung ge- stellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhanden- kommen oder Beschädigung auf den Grundstücken der Tagungshäuser der Diözese Würzburg abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte haften die Tagungshäuser der Diözese Würzburg nur nach Maßgabe der vor- stehenden Ziffer 13.1, Sätze 1 bis 4.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Tagungshäuser der Diözese Würzburg.
13.2 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt . Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
13.4 Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
Stand: Juli 2024